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Gemeinsame Pressemitteilung zum Staufener Missbrauchsfall

Datum: 18.01.2018

Kurzbeschreibung: 

Gemeinsame Pressemitteilung zum Staufener Missbrauchsfall

  

Ergänzend zur Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15.01.2018 sowie zu den zwischenzeitlichen Veröffentlichungen in den Medien und den erfolgten Meinungsbekundungen von dritter Seite ist seitens des Oberlandesgerichts Karlsruhe, des Amtsgerichts Freiburg und des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zu berichten:

  Zum Zeitpunkt der Verhandlungen waren weder dem Jugendamt noch dem Familiengericht, noch dem Oberlandesgericht sexuelle Straftaten zu Lasten des 9-jährigen Jungen bekannt, auch gab es keine validen oder konkreten Anhaltspunkte hierfür. Erst recht lagen zum damaligen Zeitpunkt keine Fakten oder auch nur Vermutungen dafür vor, dass die Mutter des Jungen in einen tatsächlich schon erfolgten Missbrauch des Kindes verwickelt war.

 Das Schicksal des Jungen macht jeden Menschen und erst recht die unmittelbar mit der Fallbearbeitung in Berührung kommenden Personen bei Justiz und Landratsamt betroffen und belastet sie schwer. Dies und auch der Versuch einer ständigen Optimierung sind Anlass, unabhängig von den ohnehin regelmäßig stattfindenden Kooperationstreffen des Familiengerichts Freiburg mit den Jugendämtern eine inhaltliche Aufarbeitung des Sachverhaltes, eine Analyse nebst Bewertung durch den Fachbereich des Familiengerichts Freiburg, die Familiensenate des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Außensenate in Freiburg sowie durch den Fachbereich Soziales und Jugend des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald vorzunehmen.

 Die inhaltliche Aufarbeitung soll auch die Frage der Kontrolle gerichtlicher Auflagen mit umfassen. Die gemeinsame Besprechung und Analyse wird zeitnah stattfinden. Über das Ergebnis wird den Medien berichtet werden.



 

 

 

 

 

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